Stiftungsland

Die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen basiert im Günztal ausschließlich auf Freiwilligkeit, wie beispielsweise Angebote von öffentlichen Förderprogrammen oder privater Pacht- und Nutzungsverträge. Aber nur der Erwerb von Flächeneigentum kann einen dauerhaften Naturschutz garantieren. Deswegen engagiert sich die Stiftung KulturLandschaft Günztal seit 2005 im Ankauf von Naturschutzflächen.

 

Naturdenkmal Birke bei Attenhausen

Stiftungsland garantiert dauerhaften Naturschutz

In den anfänglichen Projektjahren konnte der Feuchtwiesenschutz zum überwiegenden Teil über öffentliche Förderprogramme erreicht werden. Seit mehreren Jahren ist dieses Umsetzungsinstrument auf großer Fläche eingebrochen. Grund dafür sind die stark veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen, ausgelöst durch das Erneuerbare Energien Gesetz und die hohe Subventionierung der Biogaserzeugung. Die Naturschutz-Förderprogramme können damit nicht konkurrieren und wurden deshalb von vielen Landwirten aufgegeben. Welche dramatischen Folgen das hat, wurde z.B. an der Westlichen Günz deutlich: 70 % der Flächen in Extensivierungsprogrammen gingen in den letzten Jahren verloren. Die Wiesen werden heute erneut intensiv bewirtschaftet oder in Acker umgewandelt.
 
Um diesen herben Rückschlag für die Natur zu verhindern, erwirbt die Stiftung KulturLandschaft Günztal Grundstücke, um diese dauerhaft im Sinne eines Biotopverbund Günztal zu entwickeln. Auf den Stiftungsflächen wird keine Düngung mehr ausgebracht und durch späte Mähzeitpunkte oder extensive Beweidung wieder artenreiche Grünlandbestände entwickelt. Außerdem legen wir auch wieder auetypische Strukturelement an, wie z.B. Flachmulden, Gehölze oder Hochstaudensäume.
 

Drei Wege, wie die Stiftung Flächeneigentum erwirbt

1. Erwerb mit öffentlicher und privater Förderung
Die Stiftung kann sich den Ankauf von Naturschutzflächen vom Bayerischen Naturschutzfonds mit 60 % bezuschussen lassen. Im Unterallgäu gibt auch der Landkreis 15 Cent pro Quadratmeter als Förderung dazu. Die noch verbleibende Finanzierungslücke muss die Stiftung mit Hilfe von privaten Unterstützern aus der Wirtschaft und/oder befreundeten Naturschutz-Förderstiftungen finanzieren. 

2. Erwerb für Kompensationsmaßnahmen
Träger eines Bauvorhabens (z.B. Unternehmen, Gemeinden etc.) sind laut Umwelt-Gesetzgebung verpflichtet, für ihren Eingriff in Natur und Landschaft auch wieder einen Ausgleich zu erbringen. Die Stiftung erwirbt Flächen (ohne Förderung) und stellt diese Vorhabensträgern zur Verfügung. Diese können dann dort ihre gesetzlichen Ausgleichsverpflichtungen erbringen. Alle dabei anfallenden Kosten werden vom Vorhabensträger finanziert. Die Stiftung übernimmt dafür die dauerhafte Pflege und Erhaltung der Kompensationsmaßnahmen.

3. Schenkung oder Übertragung
In mehreren Fällen wurden der Stiftung durch Schenkung Grundstücke übertragen. Privatpersonen, die ihr Grundstück dauerhaft dem Schutz der Natur widmen wollen, können ein Grundstück an die Stiftung übertragen. Die Stiftung garantiert dafür die langfristige Entwicklung und Pflege der Fläche im Sinne des Biotopverbundes Günztal.

 

Stiftungsflächen an der Westlichen Günz, nördlich von Ottobeuren

Aktueller Stand zum Stiftungsland

Die Stiftung KulturLandschaft Günztal hat seit 2005 insgesamt rund 68 Hektar Fläche erworben. Die Flächen befinden sich überwiegend in den Kerngebieten des Biotopverbunds.

An der Östlichen Günz: zwischen Ronsberg und Obergünzburg, nördlich von Markt Rettenbach und an der Hammerschmiede bei Frechenrieden.

An der Westlichen Günz: nördlich von Ottobeuren und im Umfeld des Naturschutzgebietes Hundsmoor, südlich von Westerheim.

An der Mittleren Günz: bei Günz a.d. Günz und im Umfeld des Naturschutzgebietes Kettershauser Ried.

Die Stiftung garantiert, dass auf diesen Flächen die Ziele des Biotopverbund Günztal dauerhaft verwirklicht werden und damit die Entwicklung einer hohen biologischen Vielfalt gesichert wird. Wir wollen mit unserem Handeln außerdem einen Baustein zum 'Nationalen Netzwerk Natur' beitragen.

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