Ein Testament für die Natur im Günztal

Mit einem Testament schaffen Sie Rechtssicherheit und können bereits zu Lebezeiten bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Nachlass geschieht und welche Wirkung er für die Zukunft ausstrahlt. Entscheiden Sie selbst „welche Spuren Sie hinterlassen“ möchten.  

Mit Ihrem letzten Willen zu Gunsten der Stiftung KulturLandschaft Günztal übernehmen Sie Verantwortung gegenüber kommenden Generationen und schützen über Ihren Tod hinaus das, was Sie schon heute schätzen und lieben, den wunderschönen Lebensraum des Günztals von den Quellen der Günz bis zur Mündung in die Donau.

Sonnenuntergang über dem Günztal

Sie können sich über den Tod hinaus für die Natur im Günztal durch verschiedene Möglichkeiten einsetzen:

  • Sie bedenken die Stiftung KulturLandschaft Günztal mit einem Vermächtnis, z.B. über einen bestimmten Geldwert, Aktien oder einer Immobilie.
  • Sie setzen die Stiftung KulturLandschaft Günztal als Erbe ein. Dies bedeutet, dass die Stiftung die Rechtsnachfolgerin ist und Ihren letzten Willen erfüllen muss.

Wichtig für Sie ist, dass wir als gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit sind und Ihre testamentarische Zuwendung dem Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten werden muss, zuführen und die daraus resultierenden Erträge jährlich für die Naturschutzprojekte im Günztal verwenden. Somit ist garantiert, dass Ihre Zuwendung dauerhaft zu 100% dem Naturschutz im Günztal zugutekommt. Außer Sie haben im Testament einen besonderen Verwendungszweck, z.B. „Umweltbildung“  festgelegt.

Falls Sie darüber nachdenken, die Stiftung KulturLandschaft Günztal in Ihrem Testament zu bedenken, nehmen Sie bitte mit uns telefonisch unter 08332/92 57 97 oder per E-Mail „vorstand@stiftung-kulturlandschaft-guenztal.de“ Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne unverbindlich oder empfehlen Ihnen erfahrene Notare oder Rechtsanwälte aus dem Bereich Erbrecht.

VOILA_REP_ID=C1257BD3:00341627