FlächenAgentur Günztal

Im Zuge eines Bauvorhabens bzw. eines Eingriffs in Natur und Landschaft muss der Vorhabenträger auch eine „Wiedergutmachung“ für die Natur in Form einer Kompensationsmaßnahme erbringen. Die 'FlächenAgentur Günztal' bietet für Gemeinden, Industriebetriebe und andere Vorhabensträger Kompensationsflächen an. Sie sind durch kompetente Planung gut in das Naturschutzvorhaben im Günztal integriert. Mit geringem Aufwand für den Vorhabenträger lassen sich so die Kompensationsverpflichtungen zuverlässig und rechtssicher erfüllen.

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen) vorgenommen werden müssen, wenn durch Bauprojekte in Natur und Landschaft eingegriffen wird. Welche Eigenschaften eine Kompensationsfläche aufweisen muss, wird im Baugenehmigungsverfahren festgelegt und ist vom Bauvorhabenträger zu erfüllen. Ziel dabei ist es, funktionsfähige Naturräume zu bewahren bzw. zu schaffen und ein natürliches Landschaftsbild zu erhalten. Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass dieser Anspruch zurückliegend oft nur unvollständig gelungen ist. Zur Verbesserung der Vollzugspraxis haben sich in Deutschland deshalb in den meisten Bundesländern sogenannte „Flächenagenturen“ etabliert, die als Dienstleister geeignete Ausgleichsflächen sichern und entwickeln, um sie an Vorhabenträger zu vermitteln. In Bayern ist diese Form der Dienstleistung noch relativ neu. Diese Praxis soll aber auch hier künftig eine zunehmende Rolle spielen. So werden Flächenagenturen in der Bayerischen Kompensationsverordung, die seit September 2014 gültig ist, sogar empfohlen, da durch sie eine für die Natur sinnvolle und fachgerechte Umsetzung gewährleistet ist.

Die Stiftung KulturLandschaft Günztal ist bereits seit mehreren Jahren auch als Flächenagentur tätig und verfolgt auf diese Weise das langfristige Naturschutzziel, ein Biotopverbundsystem von den Quellen bis zur Mündung der Günz zu knüpfen. Der Ablauf für die Bereitstellung einer Kompensationsfläche der FlächenAgentur Günztal folgt dieser Vorgehensweise: Die FlächenAgentur Günztal wird vom Vorhabenträger eines Bauvorhabens mit der Beschaffung und Konzeption einer Kompensationsfläche beauftragt und die Zusammenarbeit in einem privatrechtlichen Vertrag geregelt. Daraufhin sucht die Stiftung im Günzgebiet ein geeignetes Grundstück und entwickelt dafür ein Zielkonzept. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden. Die Stiftung wird dabei Eigentümer der Fläche. Der Vorhabenträger ist nach der Bereitstellung der Fläche durch die Stiftung für die Ausführung von erforderlichen Biotopgestaltungsmaßnahmen verantwortlich. Nach Abschluss der Gestaltungsmaßnahmen erfolgt die Abnahme durch die Naturschutzbehörde. Ab diesem Zeitpunkt kümmert sich die Stiftung dauerhaft um die Entwicklung und Pflege der Kompensationsfläche. Die Finanzierung der Kompensationsmaßnahme ist vom Vorhabenträger zu leisten.

Ablaufschema der Kompensation mit der Flächenagentur der Stiftung

Für den Vorhabenträger ergeben sich durch die Abwicklung der Kompensation mit der FlächenAgentur Günztal mehrere Vorteile: Durch die Zusammenarbeit mit der Stiftung ist eine rechtssichere Umsetzung der Ausgleichsverpflichtungen garantiert. Die Pflege wird zuverlässig und kostengünstig durchgeführt, ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Auftraggeber. Weiter wird durch die Zusammenarbeit mit den heimischen Landwirten stets eine konfliktarme Lösung gesucht. So werden beispielsweise landwirtschaftlich produktive Flächen gemieden und Grenzertragsstandorte bevorzugt. Nicht zuletzt fördert eine Kooperation mit der FlächenAgentur Günztal aber den regionalen Naturschutz. Durch das sinnvolle Anlegen von Naturschutzflächen finden heimische Arten wieder neuen Lebensraum und das natürliche Landschaftsbild im Günztal kann zum Wohl für die Allgemeinheit entwickelt und gesichert werden. Auf diese Weise können Vorhabenträger bei der aktiven Entwicklung des Naturschutzprojektes 'Biotopverbund Günztal' einen wichtigen Beitrag leisten.

Wichtige Voraussetzung für die Qualität einer Kompensationsfläche ist die geeignete Standortwahl. Die Stiftung KulturLandschaft Günztal verfolgt mit ihren Kompensationsflächen das Ziel, die geplanten Schwerpunktgebiete des Biotopverbund Günztal weiter auszubauen. Die Kompensationsmaßnahmen im Günztal orientieren sich daher am Naturschutz-Konzept 'Biotopverbund Günztal', mit dem Ziel, die Bedingungen für die Lebensgemeinschaften von Quellen, Fließgewässern, Feuchtwiesen, Moore und Kleingewässer zu verbessern. Ein Beispiel für ein mögliches Gestaltungskonzept ist Folgenden dargestellt.


Kompensationskonzept
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