Zustiften

Die Stiftung KulturLandschaft Günztal wurde bei der Gründung im Jahr 2000 mit einem Kapitalstock von 50.000 EUR ausgestattet. Durch Zustiftungen von Unternehmen und Privatpersonen konnte das Stiftungskapital - Stand 30.06.2021 - auf 1.300.000 EUR erhöht werden. Das Stiftungskapital wird nachhaltig, sicher und ertragsbringend angelegt. Je höher das Stiftungskapital umso mehr Erträge stehen den Naturschutzprojekten im Günztal zur Verfügung.

Schafherde im Günztal

Zustiftungen sind ab einem Betrag von 2.500 EUR möglich. Niedrigere Beträge sind für den Naturschutz im Günztal als Spende mit zeitnaher Verwendung sinnvoller.

Anders als bei Spenden müssen Zustiftungen dem Stiftungskapital zugeführt werden. Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die Stiftung und ihre Arbeit zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt im Günztal nachhaltig, da das Stiftungskapital dauerhaft – unter Berücksichtigung der Inflationsrate – erhalten werden muss. Nur die jährlichen Erträge daraus werden den Naturschutzprojekten zugeführt. Wichtig ist, dass Sie auf dem Überweisungsträger Ihren Wunsch der „Zustiftung“ angeben.

Unterschied von Spenden und Zustiften

Die Stiftung KulturLandschaft Günztal ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige und steuerbegünstigte Zwecke. Ihre Zustiftungen können Sie deshalb steuerlich absetzen. Bis zu 20% Ihrer gesamten Einkünfte und darüber hinaus bis zu 1.000.000 EUR je Ehegatte mit der Möglichkeit einer Verteilung auf 10 Jahre. Nach Eingang Ihrer Zustiftung erhalten Sie unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung für Ihre Steuerbehörde.  

Zustiftungen können zu Lebzeiten oder auch durch testamentarische Verfügung erfolgen. Neben Barzuwendungen können Sie auch Aktien, Immobilien, Grundstücke und Liegenschaften dem Stiftungsvermögen zuführen.
Als gemeinnützige Stiftung sind wir von der Zinsabschlags-, Körperschafts-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Gerne stehen wir Ihnen unverbindlich für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail anvorstand@stiftung-kulturlandschaft-guenztal.de oder unter der Tel.Nr. 08332-925797

Konto Zustiftungen:
HypoVereinsbank Memmingen
IBAN: DE22 7312 0075 0002 6700 70
BIC:   HYVEDEMM436

Kontrollfunktionen:

Die Stiftung KulturLandschaft Günztal wird von der Regierung von Schwaben und vom Finanzamt Memmingen überwacht, u.a. die Erfüllung des Stiftungszwecks, Erhaltung des Stiftungskapitals und der Gemeinnützigkeit. Darüber hinaus lassen wir uns jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen.    

Kontrollmechanismen der Stiftung
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