Ihre eigene Naturschutzstiftung

Viele Bürger glauben, dass die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung nur mit einem großen Vermögen möglich ist. Aber keineswegs: Die Stiftung KulturLandschaft Günztal bietet einen relativ einfachen Weg, eine eigene Treuhandstiftung für Natur und Umwelt zu gründen. Bereits ab 50.000 EUR Stiftungskapital sind Sie mit dabei. Unter 50.000 EUR ist es sinnvoller, das Stiftungskapital der Stiftung KulturLandschaft Günztal durch eine „Zustiftung“ zu erhöhen.

Als „Dachstiftung“ übernimmt die Stiftung KulturLandschaft Günztal dabei für den Stifter sämtliche notwendigen Schritte treuhänderisch und kostenlos. Von der Errichtung und dauerhaften Verwaltung der Treuhandstiftung bis hin zur Erfüllung des Stiftungszwecks.

Frühlingsstimmung an der Östlichen Günz

Der Stifter kommt mit seiner persönlichen Treuhandstiftung damit in den Genuss sämtlicher ideeller und steuerlicher Vorteile, ohne die Last der Verwaltung und Organisation tragen zu müssen.

Weitere Vorteile für den Stifter:

  • Der Name der Stiftung ist vom Stiftungsgründer frei wählbar.
  • Ein aufwendiges Genehmigungsverfahren ist nicht erforderlich.
  • Steuerliche Vorteile bis zu 20% Ihrer gesamten Einkünfte und darüber hinaus bis zu 1.000.000 EUR je Ehegatte mit der Möglichkeit einer Verteilung auf 10 Jahre.
  • Die Treuhandstiftung benötigt keine eigenen Stiftungsorgane, da diese Aufgaben von der Dachstiftung wahrgenommen werden.
  • Die Dachstiftung verwaltet kostenfrei das Stiftungsvermögen im Sinne der Satzung als Sondervermögen. Da die Organe der Dachstiftung ehrenamtlich arbeiten, kommen 100% der Stiftungserträge den Naturschutzprojekten zugute.
  • Die Stifter werden jährlich über die geförderten Projekte informiert.
  • Die Treuhandstiftung erhält die Gemeinnützigkeit auf dem Gebiet Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung und ist somit zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtig.
  • Ihre Treuhandstiftung ist von der Kapitalertragssteuer, Körperschafts-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Übrigens, die Mehrzahl aller Stifter gründet ihre Stiftung zu Lebezeiten. Ebenso können Stiftungen aber auch testamentarisch errichtet werden oder in Kombination aus beidem.

Mit einer Stiftung in Ihrem Namen sorgen Sie nachhaltig dafür, dass Ihr Vermögen oder ein Teil davon dauerhaft in Ihrem Sinne für den Naturschutz im Günztal verwendet wird, da das Stiftungskapital – unter Berücksichtigung der Inflationsrate – erhalten werden muss. Nur die jährlichen Erträge daraus werden den Naturschutzprojekten zugeführt.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden wir Ihnen gerne unsere Broschüre „Gründen Sie mit uns Ihre eigene Naturschutzstiftung“ sowie ausführliche Informationen zur Stiftung KulturLandschaft Günztal. Bitte kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an vorstand@stiftung-kulturlandschaft-guenztal.de oder unter der Tel.Nr. 08332-925797.

Stiftungszweck

Unter dem Dach der Stiftung KulturLandschaft Günztal können Sie eine Naturschutzstiftung gründen. Ihr Stiftungszweck wäre die Förderung der Naturschutz- und Umweltbildungs-Projekte der Stiftung KulturLandschaft Günztal, wobei wir auch gerne Ihre Schwerpunkte, z.B. Erwerb von Grundstücken oder die Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, berücksichtigen.

Vertragliche Grundlagen 

Das Stiftungsgeschäft ist ein Vertrag zwischen dem Stifter und der Stiftung KulturLandschaft Günztal als Treuhänder, in dem der Wille des Stifters in einer Urkunde schriftlich festgelegt wird. In der Stiftungssatzung werden der Stiftungszweck und die Regeln der Stiftung verbindlich festgelegt, wobei der Stifterwille erste Priorität hat. Bei einer Gründung nach dem Tod ist zusätzlich eine notarielle testamentarische Verfügung erforderlich.

Kontrollfunktionen

Die Stiftung KulturLandschaft Günztal wird von der Regierung von Schwaben und vom Finanzamt Memmingen überwacht, u.a. die Erfüllung des Stiftungszwecks, Erhaltung des Stiftungskapitals und der Gemeinnützigkeit. Darüber hinaus lassen wir die Stiftung KulturLandschaft Günztal und die Treuhandstiftungen jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen.    

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